Glänzender Lackporling Ganoderma lucidum

Glänzender Lackporling Ganoderma lucidum

Dialog mit Dr. Jan I. Lelley im Tintling

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Kläger und Nebenkläger waren geschlagen.
Selbstverständlich würden sie in die nächste Instanz gehen können. Aber sowohl Herberger als auch Rambetzky räumten dem keinerlei Chancen ein, wenn sich keine zusätzlichen Aspekte ergeben würden.
Ihr persönlicher Kronzeuge hatte sich selbst durch Suizid aus der Affäre gezogen.
Die Opfer, soweit sie - zusätzlich zum Staatsanwalt - als Nebenkläger auftraten, hatten überdies zu ihrer lebenslangen Krankheit gewaltige Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, die sich in der Höhe nach dem Streitwert richteten. Die anderen Opfer, die bisher nicht als Nebenkläger aufgetreten waren, würden kaum Chancen auf eigene Verfahren erhalten, weil die Klage des Staatsanwaltes ja abgewiesen wurde.
Die Ursache dafür war, daß diese im Vertrauen auf den Sieg der Staatsanwaltschaft und in berechtigter Furcht vor den hohen Kosten auf eigene Klagen verzichtet hatten.
Eine erneute Klage würde als Wiederaufnahmeverfahren gelten und nur unter erschwerten Bedingungen realisierbar sein. Wenn überhaupt.

wird demnächst ergänzt . Tintling 3/2018 zurück zum Index der Autoren .