Rotbrauner Milchling Lactarius rufus Till R. Lohmeyer. „Wie ist das eigentlich in den Nachbarländern geregelt?“fragte Hermann Glauben. Gabriele Seinsoth antwortete ihm: „Mir sind nur die Regelungen in der Schweiz bekannt. Dort gibt es die VAPKO, Die Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane. Die arbeiten mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen zusammen. Die Regelung besagt, daß >>frische Wildpilze nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie vorgängig von amtlichen oder amtlich anerkannten Pilzkontrollstellen begutachtet wurden und eine Verkaufsbewilligung ausgestellt worden ist.<< Die in diesen Kontrollstellen tätigen Sachverständigen genießen staatliche Anerkennung und werden ständig fortgebildet. Sie haben nach einer gründlichen Ausbildung eine Prüfung abgelegt und diese bestanden. Die Pilze erhalten nach der Kontrolle einen Kontrollschein mit einer Nummer, und zwar für jede Pilzart getrennt. Ohne diesen Kontrollschein dürfen keine Pilze zum Verkauf angeboten werden. Die Daten auf dem Schein gewährleisten, daß Sammler, Händler, Zwischenhändler und Kontrolleur im Bedarfsfall nachträglich ermittelt werden können.“ „Also genau das, was ich seit Jahren fordere. Hätten wir dieses System bei uns, hätten wir unser Problem nicht. Wie wäre es mit einer Mittagspause? Danach werden wir die weiteren konkreten Schritte besprechen. Bis dann also.“ Herberger erhob sich vom Stuhl. „Bist ja richtig aus dir rausgegangen, alter Junge. Ich bin stolz auf dich.“ Tintling 2013 |