Glänzender Lackporling Ganoderma lucidum

Glänzender Lackporling Ganoderma lucidum

„Soweit ich weiß, sind Sammel- und Vermarktungshemmnisse für Wildpilze
weder in Frankreich noch in Osteuropa bekannt. Und die Waren, die von dort importiert werden, die können hier nicht nachträglich unter Naturschutz gestellt werden. So einfach ist das. Also Freunde, damit kriegen wir den Händler nicht.“
„Wer weiß... Schau, was ich hier noch habe.“ Mit diesen Worten zog Wolfgang Hörbiger einen weiteren bunten Bogen zum Thema Lebensmittelverordnungen aus seinem farbenfrohen Papierstapel.

„Zu den Leitsätzen Pilze und Pilzerzeugnisse wird in Abschnitt 1, Absatz 2 folgendes gefordert:
>>Speisepilze werden besonders sorgfältig darauf geprüft, daß sich nicht ungenießbare
oder gesundheitsschädliche Pilze unter ihnen befinden
<<.

Da es, wie ja bereits wiederholt und bedauernd festgestellt wurde, hierzulande keine staatlich anerkannten Pilzberater und daher keine Kontrollmöglichkeiten mehr gibt, können die Pilze auch nicht besonders sorgfältig auf ihre Genießbarkeit kontrolliert worden sein. Wie und von wem auch.“
„Damit könnte doch zumindest festgestellt werden, daß der Wildpilzverkauf auf den Märkten insgesamt fragwürdig ist“ warf Gabriele Seinsoth ein.
„Gut, denken wir das mal zu Ende“ verlangte Herberger. Da kommt also morgens ein Händler auf dem Markt an und packt seine Pilze aus, sagen wir mal Hallimasch, Champignons, Steinpilze und Pfifferlinge. Wenn er sie bei einem Großhändler als Importware eingekauft hat, dann hat er seiner Sorgfaltspflicht ohnehin schon mal Genüge getan. Er braucht an der Unbedenklichkeit seiner Pilze nicht zu zweifeln und ist damit aus dem Schneider. Es wären also nur die Pilze betroffen, die hierzulande gesammelt worden sind. Und hier muß es eine Instanz geben, die die Einhaltung dieses Gesetzes überwacht. Wer ist das?“
„Grundsätzlich die veranstaltende Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. deren Vertreter vor Ort, der Marktmeister.“ Wolfgang Hörbiger hatte die Antwort parat. „Theoretisch ist die Verwaltung dazu verpflichtet, die Einhaltung der Bundes- und Landesgesetze sowie die Bedingungen der örtlichen Marktordnung zu überwachen.
Die Marktordnung der Gemeinde Sulzbach ist übrigens erst vor kurzem geändert worden.
Sie war bis vor drei Jahren ein Kuriosum insofern, als sie deutlich den einseitigen Einfluß eines Gemeinderatsmitgliedes erkennen ließ. Dieses Mitglied, Schlossermeister Alfred Hartnagel, betrieb nämlich bis vor zehn Jahren ein Eisenwarengeschäft im Ort. Jegliche Konkurrenten waren ihm ein Dorn im Auge, schon immer. Folglich hatte er durchgesetzt, daß alle Haushaltsartikel, die er auch führte, auf dem Wochenmarkt per Ausnahmeregelung nicht verkauft werden durften. Diese Ausnahmen wurden in der Marktordnung fixiert.
Die nächste Episode folgt an anderer Stelle