Wiesenchampignon Agaricus campestris In Ulrike tobte ein gewaltiger Sturm. Ihr Zorn richtete sich einerseits gegen ihren „immer-noch-Schwiegervater“ und andererseits gegen sich selber. „Ich hätte mehr Verständnis für ihn aufbringen müssen. Mehr Geduld haben müssen oder mehr Härte zeigen sollen. Nun liegt alles in Schutt und Asche und ich bin mit schuld an dem ganzen Desaster. An Krankheit und Tod auf Grund der Massenvergiftung und an dem, was der Karljohan sicher auszuhalten hatte, bevor er sich erhängte.“ „Das bist du nicht!“ Gans Blücher legte seine ganze Überzeugungskraft in diesen einen kurzen Satz. Die Formalitäten im Bestattungsinstitut waren rasch erledigt: Ulrike erhob keinen Einspruch gegen die Entscheidung des Vaters bezüglich Art und Ort der Bestattung. Es hätte nichts geändert, wenn sie jetzt auf einer heuchlerischen kirchlichen Trauerfeier bestanden hätte oder auf einer konventionellen Beerdigung an einem anderen Ort. Wobei ja noch dahingestellt sein würde, ob sie etwaige Ansprüche überhaupt rechtlich hätte durchsetzen können. Ulrike hatte so ihre eigenen Vorstellungen vom Fortbestehen der Seele eines Menschen entwickelt und die hatten nichts, aber auch gar nichts mit kirchlichen und weltlichen Beerdigungsritualen zu tun. Viel wichtiger war es ihr dem „Angebot nach Teilräumung der Wohnung in Anwesenheit eines Bediensteten des Bestattungsinstitutes“ nachzukommen. Es wurde ihr nahegelegt, etwaige persönliche Gegenstände an sich zu nehmen, bevor der Haushalt des Karljohan Häubling zum 1. August endgültig aufgelöst werden würde. Mit ziemlich gemischten Gefühlen betrat sie am 24. Juni erstmals nach so langer Zeit die gemeinsame Wohnung, nachdem die Tür von ihrem Begleiter, dem Bestattungsunternehmer aufgeschlossen wurde. |