Ästchen-Schwindling Marasmiellus_ramealis

Ästchen-Schwindling Marasmiellus ramealis

Mycographie de Suisse, von Louis Secretan und Louis Favre

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„Nun versuche dich mal zu beruhigen
und denke lieber klar und folgerichtig:

ihr seid doch versichert. Eure gewerbliche Haftpflichtversicherung wird die Opfer entschädigen müssen, wenn die Pilze tatsächlich bei euch gekauft wurden. Dafür ist sie ja da. Es ist schließlich nicht so, daß du selbst absichtlich giftige Pilze im Wald gesucht hast, um damit jemanden umzubringen. Nicht einmal grobe Fahrlässigkeit wird man dir vorwerfen können. Das ist doch ein Unfall, den dazu ursächlich jemand anders verschuldet hat. Haftpflichtversicherung heißt doch wörtlich, daß ihr gegen den Fall der Haftpflicht versichert seid. Und der Fall ist jetzt eben eingetreten. Es würde anschließend der Versicherungsgesellschaft obliegen, den wahren Schuldigen zu finden und ihn in Regress zu nehmen, wenn sie das für richtig halten würde. Das ist aber doch nicht dein Problem. Lass doch einfach alles auf dich zukommen.“
Karljohan war dankbar für die sachliche Erläuterung durch seine büroerfahrene Ulrike, doch war er mit der Antwort dennoch keinesfalls zufrieden. Er wirkte ganz im Gegenteil sogar noch sorgenvoller als ohnehin schon.
„Soll ich dir sagen, wo das Problem liegt? Die Versicherung würde vermutlich nicht zahlen, weil man uns keinen Vorwurf machen kann. Sie würde sich damit herausreden, daß die Pilze als Pfifferlinge gekauft wurden und als solche auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Ob die Einkaufsquelle nun in Paris oder auf dem hiesigen Großmarkt ist, ist ganz egal. Der Händler kann laut Gesetz davon ausgehen, daß die Pilze in Ordnung sind, wie das ja auch für alle anderen Waren gilt. Man kann und braucht von ihm keine botanischen Fachkenntnisse zu erwarten.“

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