Schönfußröhrling Boletus calopus Die nächste Hiobsbotschaft erreichte ihn drei Tage später. Es war eigentlich keine Botschaft, sondern ein unangemeldeter Besuch. Um vierzehn Uhr standen Sie vor der Tür seines Geschäftshauses: Fünf Männer und eine Frau. Die Steuerfahndung. Sie machten nicht lange Federlesens, sondern hielten ihm einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß unter die Nase und gingen an ihm vorbei ins Haus. Die sechs Staatsdiener ließen kein Stück auf dem anderen. Sie beschlagnahmten alles, was sie an Papieren und Dokumenten finden konnten. Wie gut, dachte er, daß sich alle Dokumente des Hauses in Frankreich im dortigen Tresor befinden. Eine naive Denkweise. Es würde ihm nämlich nichts nützen. Nur einen Tag später, am 7. Juli, bekam er Post von einem ihm bis dahin unbekannten Rechtsanwalt namens Dr. Edelbert Feuersturm. Der teilte ihm in trockenen Worten mit, daß er die Interessen von insgesamt zwanzig Mandanten vertrete, die auf Grund des Genusses von bei ihm gekauften Pilzen zu erheblichem Schaden gekommen sind. Dr. Feuersturm forderte für seine Klägergemeinschaft ein Schmerzensgeld und eine Verdienstausfallentschädigung. Insgesamt die bescheidene Gesamtsumme von drei Millionen DM, zahlbar innerhalb vier Wochen auf das Treuhänderkonto Nr. 9897 20054 bei der Deutschen Bank. Nach Ablauf dieser Frist würde eine Privatklage vor dem zuständigen Landgericht eingereicht werden und zwar für jeden einzelnen seiner Mandanten. „Freundliche Grüße Dr. Edelbert Feuersturm“ Gleich gibts ein weiteres
Häppchen
Schöne neue (Pilz-)Welt: Wenzel´s Pilz
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