Silberstieliger
Sumpfschnitzling Naucoria bohemica Naucoria alnetorum . Zweisporiger Erlenschnitzling Naucoria bohemica . Silberstieliger Sumpfschnitzling Naucoria escharoides . Honiggelber Erlenschnitzling Naucoria luteolofibrillosa . Gelbfaseriger Erlenschnitzling Naucoria salicis . Weiden-Sumpfschnitzling Naucoria scolecina . Kahler Erlenschnitzling Naucoria striatula . Geriefter Erlenschnitzling ------------------------------------------------------------------ „Der Apfel fällt nicht weit vom Pferd“ resümierte Hörbiger und fuhr fort: „Als in Sulzbach vor ein paar Jahren ein neuer Bürgermeister gewählt wurde, hat der nach und nach die Verwaltung gründlich entstaubt. So auch die Marktordnung. Die entspricht heute weitgehend dem üblichen Standard und enthält nahezu keine Ausnahmeregelungen. Der Verkauf von Pilzen ist nicht besonders geregelt.“ Gabriele Seinsoth ergänzte: „Da der Verkauf von Wildpilzen in der Gemeinde Sulzbach nicht ausdrücklich geregelt ist, treten automatisch die Kreis- Landes- oder Bundesverordnungen in Kraft. In diesem Fall sind das die "Leitsätze Pilze und Pilzerzeugnisse". Das ist das komische Gesetz, das die „besonders sorgfältige Kontrolle“ erforderlich macht. Wir haben ja vorhin schon festgestellt, daß diese Kontrolle gar nicht gewährleistet werden kann. Also hätte die Gemeinde, strenggenommen, die Verpflichtung, das Feilbieten von heimischen Wildpilzen überhaupt zu untersagen.“ „In der Praxis passiert das jedoch nicht. Kann sein, daß das in der Gerichtsverhandlung zur Sprache kommt, wenn die Haftungsfrage geklärt wird“ ergänzte Hörbiger. Fortsetzung folgt -
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