Silberstieliger Sumpfschnitzling Naucoria bohemica

Silberstieliger Sumpfschnitzling Naucoria bohemica

Erlenschnitzlinge (Naucoria) im online-Pilzbuch:
Naucoria alnetorum . Zweisporiger Erlenschnitzling
Naucoria bohemica . Silberstieliger Sumpfschnitzling
Naucoria escharoides . Honiggelber Erlenschnitzling
Naucoria luteolofibrillosa . Gelbfaseriger Erlenschnitzling
Naucoria salicis . Weiden-Sumpfschnitzling
Naucoria scolecina . Kahler Erlenschnitzling
Naucoria striatula . Geriefter Erlenschnitzling

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„Dafür ist seine Tochter heute die Vorsitzende des örtlichen Gewerbeverbandes“ ergänzte Herberger.
„Der Apfel fällt nicht weit vom Pferd“ resümierte Hörbiger und fuhr fort: „Als in Sulzbach vor ein paar Jahren ein neuer Bürgermeister gewählt wurde, hat der nach und nach die Verwaltung gründlich entstaubt. So auch die Marktordnung. Die entspricht heute weitgehend dem üblichen Standard und enthält nahezu keine Ausnahmeregelungen. Der Verkauf von Pilzen ist nicht besonders geregelt.“
Gabriele Seinsoth ergänzte: „Da der Verkauf von Wildpilzen in der Gemeinde Sulzbach nicht ausdrücklich geregelt ist, treten automatisch die Kreis- Landes- oder Bundesverordnungen in Kraft. In diesem Fall sind das die
"Leitsätze Pilze und Pilzerzeugnisse".
Das ist das komische Gesetz, das die „besonders sorgfältige Kontrolle“ erforderlich macht. Wir haben ja vorhin schon festgestellt, daß diese Kontrolle gar nicht gewährleistet werden kann. Also hätte die Gemeinde, strenggenommen, die Verpflichtung, das Feilbieten von heimischen Wildpilzen überhaupt zu untersagen.“ „In der Praxis passiert das jedoch nicht. Kann sein, daß das in der Gerichtsverhandlung zur Sprache kommt, wenn die Haftungsfrage geklärt wird“ ergänzte Hörbiger.
Fortsetzung folgt - an anderer Stelle.
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