Kulturchampignon Agaricus bisporus Pilzbürsten, Champignonbürsten Fortsetzung von Kapitel 6 Wohlgemerkt: Ihm, Reinhold Herberger ging es nicht darum, das Absammeln und den Verkauf von Wildpilzen zu unterbinden - das hielt er weder für wünschenswert noch für durchsetzbar. Ihm ging es ausschließlich um die Sicherheit der Verbraucher. Egal ob sie frische Steinpilze und Hallimasch auf dem Markt, Dosenpfifferlinge im Konsumladen oder als Beilage zu einem Filetsteak im Restaurant erwarben. Er hatte schon vor längerer Zeit die Idee, daß es ohne zusätzliche Kosten und Personalaufwand für Vater Staat möglich sein müßte, die lückenlose Überprüfbarkeit der wildwachsenden und in den Handel gebrachten Speisepilze zu realisieren. Die vorgenannten Fachleute könnten gegen ein geringes Entgelt, sozusagen eine Prüfgebühr, die Pilze auf ökologische und kulinarische Unbedenklichkeit kontrollieren und das erforderliche Zertifikat ausstellen. Diese vom Händler zu zahlenden Kosten würden im Rahmen der Handelskalkulation anteilig auf den Endverbraucher umgelegt. Auf alle Fälle könnte man damit - und mit einem entsprechenden Strafkatalog - erreichen, daß kein einziger Korb mit Wildpilzen ohne Zertifikat in den Verkauf oder in die verarbeitenden Gewerbe gelangen würde. Die Situation, wie sie zur Zeit der Realität entspricht, ist jedenfalls untragbar. Es gibt für die Verbraucher keine Sicherheit und für die Behörden keine Handlungsansätze, weder im Sinne der Erfordernisse des Naturschutzes noch des Gesundheitsschutzes der Konsumenten. Ein weiteres
Häppchen des Pilzkrimis gibt es an anderer Stelle.
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