Punktiertstieliger Schneckling Hygrophorus pustulatus Hygrophorus agathosmus . Wohlriechender Schneckling Hygrophorus capreolarius . Weinroter Schneckling Hygrophorus chrysodon . Goldzahnschneckling Hygrophorus eburneus . Elfenbein-Schneckling Hygrophorus hedrychii . Birken-Schneckling Hygrophorus hypothejus . Frost-Schneckling Hygrophorus lucorum . Lärchen-Schneckling Hygrophorus olivaceoalbus . Natternstieliger Schneckling Hygrophorus poetarum . Isabellrötlicher Schneckling Hygrophorus pudorinus . Tannen-Schneckling, Orange-Sch. Hygrophorus pustulatus . Punktiertstieliger Schneckling Hygrophorus russula . Geflecktblättriger Purpur-Schneckling Hygrophorus unicolor . Orangefalber Schneckling Hymenochaete rubiginosa . Rotbrauner Borstenscheibling ------------------------------------------------------------- Was diesen ebenso ausufernden wie illegalen professionellen Umschlag wildwachsender Frischpilze anbelangt, sind die erforderlichen Visitationen völlig unzureichend. Abgesehen davon wissen die gewerblichen Sammler sehr wohl die weit klaffenden Gesetzeslücken für sich zu nutzen und sich der Strafverfolgung, z.B. wegen diverser Vergehen gegen bestehende Umwelt- und Artenschutzgesetze, zu entziehen. Ungeachtet der Herkunft der Pilze wären diese Überprüfungen Aufgabe des Gewerbeaufsichtsamtes. So war es jedenfalls bis vor etlichen Jahren. Doch heute werden - als direkte Folge von Einsparungs- und Verschlankungsmaßnahmen - deren Leute für diese spezielle Aufgabe überhaupt nicht mehr ausgebildet. Sie wären darüber hinaus schon rein zeitlich gar nicht in der Lage, Unbedenklichkeit in Sachen Wildpilzverkauf zu gewährleisten. Von einem Etat dafür ganz zu schweigen. Fortsetzung an
anderer Stelle
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